Eine eventuell im Tank befindliche
Kunststoffinnenhülle / Leckschutz- auskleidung muss ebenfalls ausgebaut und entsorgt werden. Bei größeren Tankanlagen sowie bei Erdtanks kann eine Stilllegungsprüfung
durch einen Sachverständigen (TÜV, Dekra, etc.) erforderlich sein. Terminkoordination sowie Hilfestellung bei der Abnahme der Behälter erfolgt durch unser geschultes Fachpersonal.
Kellergeschweißte Lagertanks, sowie Batterietanks aus Stahl oder Kunststoff werden vor Ort geöffnet, in kleine transportfähige Stücke zerlegt und dann einzeln aus dem Gebäude transportiert.
Die Stahl- bzw. Kunststoffteile werden direkt abtransportiert und fachgerecht nach WHG entsorgt.
Die Stilllegung und die Demontage der Tankanlagen erfolgt nach den entsprechenden Richtlinien und Gesetzen und wird, sofern vorgeschrieben, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden ausgeführt.
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