Eine eventuell im Tank befindliche
Kunststoffinnenhülle / Leckschutz- auskleidung muss ebenfalls ausgebaut und entsorgt werden. Bei größeren Tankanlagen sowie bei Erdtanks kann eine Stilllegungsprüfung
durch einen Sachverständigen (TÜV, Dekra, etc.) erforderlich sein. Terminkoordination sowie Hilfestellung bei der Abnahme der Behälter erfolgt durch unser geschultes Fachpersonal.
Kellergeschweißte Lagertanks, sowie Batterietanks aus Stahl oder Kunststoff werden vor Ort geöffnet, in kleine transportfähige Stücke zerlegt und dann einzeln aus dem Gebäude transportiert.
Die Stahl- bzw. Kunststoffteile werden direkt abtransportiert und fachgerecht nach WHG entsorgt.
Erdtanks werden nach der Reinigung freigelegt, mit einem Kran aus der Baugrube gehoben und abtransportiert.
Die Bitumenisolierung wird dann vom Behälter getrennt und fachgerecht entsorgt. Der Behälter wird zerschnitten bzw. auseinandergebrannt und der Schrottverwertung zugeführt.
Die Stilllegung und die Demontage der Tankanlagen erfolgt nach den entsprechenden Richtlinien und Gesetzen und wird, sofern vorgeschrieben, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden ausgeführt.
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